Allgemeine Geschäftsbedingungen

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1.Geltung
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle - auch zukünftig- geschlossenen Verträge und sonstige Leistungen. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.

2. Angebote
Sämtliche Angebote erfolgen freibleibend. Vereinbarungen, insbesondere mündliche Nebenabreden, Zusagen, Garantien und sonstige Zusicherungen unserer Mitarbeiter werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.

3. Preise
Unsere Preise verstehen sich, soweit nicht anders vereinbart, jeweils inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4. Lieferung
Lieferfristen und- Termine sind eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unseren Betrieb verlassen hat.
Mit der Übergabe der Waren an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Lagers geht die Gefahr bei allen Geschäften, auch bei franko- und frei- Haus Lieferungen, auf den Käufer über.
Lieferfristen verlängern sich in angemessenem Umfang bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie bei Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, nachweislich auf die Fertigung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichen Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Vorlieferanten eintreten. Diese Regelungen gelten entsprechend für Liefertermine.

5. Zahlung
Unsere Rechnungskunden zahlen innerhalb der vereinbarten Zahlungsziele ohne Skontoabzug. Die Zahlung innerhalb dieser Fristen hat so zu erfolgen, dass uns der für den Rechnungsausgleich erforderliche Betrag spätestens am Fälligkeitstermin zur Verfügung steht.
Bei Überschreiten des Zahlungszieles, spätestens ab Verzug, sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe der jeweiligen Banksätze für Überziehungskredite zu berechnen, mindestens aber Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Wird nach Vertragsabschluß erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, stehen uns die Rechte aus § 321 BGB zu. Wir sind dann auch berechtigt, alle unverjährten Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Käufer fällig zu stellen. Bei Zahlungsverzug sind wir zudem berechtigt, die Ware nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist zurückzuverlangen, sowie die Weiterveräußerung gelieferter Ware zu untersagen Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag. Alle diese Rechtsfolgen kann der Käufer durch Zahlung oder Sicherheitsleistung in Höhe unseres gefährdeten Zahlungsanspruchs abwenden. Die Vorschriften der Insolvenzordnung bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.

6. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der künftig entstehenden oder bedingten Forderungen. Bei Annahme von Schecks und Wechseln gilt die Zahlung erst mit deren Einlösung als erfolgt.
Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht in Verzug ist, veräußern, vorausgesetzt, dass er seinen Verpflichtungen uns gegenüber fristgerecht nachkommt.
Die Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten. Sie dienen in demselben Umfange zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen, mit anderen, nicht von uns verkauften Waren veräußert, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur in Höhe des Weiterveräußerungswertes der jeweils veräußerten Vorbehaltsware.
Von einer Pfändung oder anderen Beeinträchtigung durch Dritte muss der Käufer uns unverzüglich benachrichtigen.

7. Gewährleistung
Der Käufer ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach der Ablieferung oder der Montage sorgfältig zu untersuchen und uns Mängel oder Mengenabweichungen unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Bei berechtigter, unverzüglicher Mängelrüge können wir nach unserer Wahl den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Sache liefern (Nacherfüllung). Bei Fehlschlagen oder der Verweigerung der Nacherfüllung kann der Käufer den Kaufpreis mindern oder nach Setzung und erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten. Ist der Mangel nicht erheblich, steht ihm nur das Minderungsrecht zu.
Aufwendungen im Zusammenhang mit der Nacherfüllung übernehmen wir nur, soweit sie im Einzelfall, insbesondere im Verhältnis zum Kaufpreis der Ware, angemessen sind. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind (Mangelfolgeschäden).

8. Einlagerung
Wir übernehmen vom Kunden Räder/Reifen in Verwahrung. Wir verwahren die Artikel fachgerecht für eine Saison.
Der Verwahrungsantrag wird abgeschlossen auf die Dauer von sechs Monaten ab Datum der Einlieferung der zu verwahrenden Artikel.
Der Besitzer der verwahrten Artikel hat jederzeit das Recht auf Abholung dieser Artikel. Ein Anspruch auf Erstattung der Verwahrungsgebühr entsteht nicht. Mit dem Abholen der Ware endet der Verwahrungsvertrag.
Werden die verwahrten Artikel nach Ablauf von sechs Monaten nicht abgeholt, wird bereits jetzt vereinbart, dass die Verwahrungsgebühr für die weitere Verwahrungszeit von sechs Monaten fällig wird. Wir sind in diesem Falle auch berechtigt, vom Kunden die Rücknahme der verwahrten Artikel zu verlangen.
Werden die verwahrten Artikel nach Ablauf von zwei Jahren ab Einlagerungsbeginn nicht abgeholt oder zurückverlangt, erklärt sich der Kunde bereits jetzt mit der freihändigen Verwertung durch uns einverstanden.
Wir gewährleisten, dass die Verwahrung mit der verkehrsüblichen Sorgfalt durchgeführt wird. Für Verluste oder Beschädigungen der verwahrten Artikel durch Zufall oder höhere Gewalt übernehmen wir keine Haftung

9. Sonstiges
Änderungen oder Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
Sollte eine Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in übrigen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Regelung durch eine solche zu ersetzen, die dem Vertragszweck wirtschaftlich entspricht.
Für die vertraglichen Beziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Kaufrechts für internationalen Warenkauf

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist unser Betrieb. Wir können den Käufer auch an seinem Gerichtsstand verklagen.

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